Informationspflicht
Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz VAG, die dazugehörige Verordnung AVO und die Aufsichtsverordnung BPV AVO-BPV auf den 1.1.2006 in Kraft gesetzt. Die in Art. 40 VAG als Versicherungsvermittler definierten Personen unterliegen den Informationspflichten nach Art. 45 VAG.
Versicherungsdeckungen
Schrepfer Partner AG bzw. ihre Partner bieten ihren Kunden je nach Bedarf Versicherungsdeckungen von fast allen in der Schweiz zugelassenen Versicherungen an.
Vertragsbeziehungen
Schrepfer Partner AG bzw. ihre Partner arbeiten mit fast allen in der Schweiz zugelassenen Versicherungen zusammen. Schriftlich formulierte Vertragsbeziehungen unterhält Schrepfer Partner AG derzeit mit folgenden Gesellschaften: Allianz Suisse, Appenzeller Versicherungen, Asga, AXA, Basler, Coop-Rechtsschutz, ERV, Helsana, Helvetia, lnnova, IntegralStiftung, Die Mobiliar, ÖKK, Orion, Pax, PKG, Protekta, RMS, Swica, Swiss Life, Vaudoise, Visana, Zürich.
Haftung
Unsere gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der AXA mit einer Versicherungssumme von CHF 10 Mio. für Personen- und Sachschäden bzw. CHF 4 Mio. für Vermögensschäden.
Datenschutz
Die erhaltenen bzw. bekannten Kundendaten werden zu Beratungszwecken, im Zusammenhang mit der Einholung von Offerten, Antragsprüfung, Vertragsabwicklung, Erledigung von Schadenfällen und weiteren administrativen Tätigkeiten von Schrepfer Partner AG bzw. ihren Partnern und den involvierten Versicherern verwendet. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden dabei beachtet.
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